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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern des Gartenbaufachbetriebs Christoph Gruß. Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
§ 3 Ausführung
Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen. Der Kunde hat dem Gartenbaufachbetrieb Christoph Gruß die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde. Das Unternehmen Gartenbaufachbetrieb Christoph Gruß hat die Leistung im eigenen Betrieb oder durch einen Nachunternehmer auszuführen.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw.
Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand.
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn
sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung
ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.
§ 6 Abnahme
6.1.
Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung
angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb
von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Gartenbaufachbetrieb Christoph Gruß durchzuführen.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach
Ausfertigung der Schlussrechnung als abgenommen.
6.2.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die
Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
6.3
Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und
geltend zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführungen sind ebenfalls unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch während der Ausführungsphase.
§ 7 Vergütung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein
Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann die Aufrechnung
erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur
Materialkostendeckung bis zu 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen.
§ 8 Gewährleistung
Für alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 2 Jahre Garantie. Mängel und Ansprüche
sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkung oder Verlust zu
vermeiden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Firma Gartenbaufachbetrieb Christoph Gruß die
Ausführung der Mängelbeseitigung so lange abzulegen, bis die Rechnung durch den Kunden
vollständig bezahlt ist.
Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies
gilt insbesondere bei Aufbau durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld
erstellten Gewerke, die im Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die
Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.
§ 9 Behinderungsanzeige
Glaubt sich das Unternehmen Gartenbaufachbetrieb Christoph Gruß in der ordnungsgemäßen
Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Mit der Behinderungsanzeige weist Gartenbaufachbetrieb Christoph Gruß den
Auftraggeber darauf hin, dass ein Risiko im Hinblick auf die Bauzeit bestehen könnte und
hiermit auch Schäden verbunden sein können.
§ 10 Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig
verweigern oder die Beseitigung des Mangel und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger
Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
Die Unkrautentfernung gilt als auftragsgemäß ausgeführt, auch wenn noch wenige Unkräuter
völlig oder nur deren Wurzel auf der Auftragsfläche (lebensfähig) zurückbleiben. Eine
bestimmte Dauer die die Auftragsfläche unkrautfrei beleibt kann nicht garantiert werden.
Sollten Pflanzen nach einer Schnittmaßnahme nicht wie zu erwarten weiter wachsen oder
absterben können keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragsnehmer geltend gemacht
werden, außer ihm kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweispflicht liegt
beim Auftraggeber. Die Haftung für nachweislich durch im Rahmen der erbrachten
Leistungen verursachte Schäden wird auf die Deckung entsprechend den Bedingungen meines
Haftpflichtversicherung-Vertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt. Für
Neuanpflanzungen, Rollrasenverlegung und Raseneinsaat übernimmt der
Gartenbaufachbetrieb Christoph Gruß keine Garantie. Die Pflege, insbesondere das Wässern
während der Anwachszeit und darüber hinaus obligt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer
haftet nicht für Schäden, die an Pflanzen, Liegenschaften und Einfriedungen die sich
unterhalb des Ausdehnungsbereiches der Baumkrone des zu fällenden und zu schneidenen
Baumes , bzw. in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches stehen und nicht durch die
beauftragte Leistung selber geschützt werden können. Die Sicherung bzw. Entfernung dieser
Güter obliegt dem Auftraggeber. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen
unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Senkungen und
Farbveränderungen oder Abplatzungen an erstellten oder sanierten Pflasterflächen können
keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
§ 11 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem
Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 12 Rechtswahl – Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 13 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt
eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
KONTAKTINFORMATIONEN
Christoph Gruß | Benser Haide 4 |
33100 Paderborn | Tel.: 0 52 52 / 97 78 33
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